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Steuern, Recht und Tips zu Ihrem Immobilienkauf auf Mallorca

Luxury Home Mallorca • Juni 09, 2020

Unterschiede zwischen Spanien und Deutschland

Wie ähnlich sind wir uns eigentlich - Deutschland und Spanien? Im Zuge der Europäische Union wurde bereits vieles vereinheitlicht. Recht und Gesetzt sollen künftig immer mehr zentralisiert werden um uns das Leben (hoffentlich) zu erleichtern.

Doch noch ist es nicht ganz so. Wer aus Deutschland die strengen (Form-)Vorschriften im Zuge des Immobilienkaufes gewohnt ist, sollte in Spanien besonderes Augenmerk auf die formelle Abwicklung legen.

Durch meine Ausbildung als Immobilienkauffrau (IHK) kann ich mehr als bestätigen, dass für eine professionelle Arbeit mit Immobilien in Deutschland ein sehr breites rechtliches Wissen erforderlich ist mit viel Liebe zum Detail bei den Gesetzestexten. Kaum ein Gut ist in Deutschland so geschützt wie die Immobilie und das Wohnrecht. Zahlreiche Paragrafen regeln die Befugnisse bis ins Kleinste.

Dagegen ist es in Spanien recht entspannt. Auch hier gibt es eine sehr gute Rechtsprechung, doch teilweise mit etwas einfacheren  Rahmenbedingungen. 

Immobilienkauf durch Handschlag auf Mallorca?

Aus unserer deutschen Gewohnheit heraus, sollten wir vor allem eins berücksichtigen: In Spanien ist auch ein Kaufvertrag der lediglich die Mindestvoraussetzungen erfüllt rechtsgültig – auch Kaufverträge über Immobilien- egal ob er mündlich, privatschriftlich oder in notarieller Form (öffentlich Beurkundet) abgeschlossen wurde. (Gemäß spanisches Zivilgesetzbuch Art. 1.278).  

Das heißt, in Spanien könnte man eine Immobilie mit einem Handschlag erwerben. Dies ist jedoch in der Praxis eher selten der Fall.

Die Mindestvoraussetzungen welche Vertragsinhalt sein müssen sind:
  • Einigung der Vertragsparteien
  • Bestimmtheit des Vertragsgegenstandes
  • Rechtsgrund des Geschäfts
Art. 1.280 CC sieht zwar vor, dass Kaufverträge über Immobilien notariell geschlossen werden sollen, allerdings ist der Vertrag trotzdem wirksam, auch wenn die Form nicht eingehalten wurde/werden konnte. Beide Parteien (Käufer und Verkäufer) haben jedoch das Recht, auf eine öffentliche Beurkundung durch einen Notar zu bestehen. (Art. 1279 CC)

Der Optionsvertrag für den Immobilienkauf auf Mallorca

Um klar die Bedingungen beim Immobilienerwerb zu regeln, wird in Spanien üblicherweise bereits vor der notariellen Beurkundung
  • ein Vorvertrag,
  • ein Reservierungsvertrag,
  • ein Kaufoptionsvertrag,
  • ein Anzahlungsvertrag,
  • oder ein privatschriftlicher Kaufvertrag
abgeschlossen um alle Einzelheiten klarzustellen. Damit dieser Vertrag wirksam wird, wird in der Regel eine Anzahlung von 10% in Höhe des Kaufpreises fällig und auf einem Notaranderkonto hinterlegt. Danach wird der Notartermin vereinbart.

Diese Praxis (eines Optionsvertrages) ist generell ratsam, da ich bereits oft erlebt habe, wie das Wunschobjekt nach langer Suche vor der Nase durch einen anderen Käufer weggeschnappt wurde. Gerade Immobilien die ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis haben sind schnell verkauft. 

Die Kaufkraft auf Mallorca ist unglaublich hoch. 2014 wurden 9.281 verkaufte Immobilien auf den Balearen registriert. 2013 waren es bereits 7.831 Verkäufe. Eine steigende und positive Bilanz welche sich in 2015 sicherlich noch deutlicher hervorgehoben hat.

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Kugelschreiber, Scheckbuch, Traumvorstellung. Doch was oder wen benötigen Sie darüber hinaus? Welche Parteien sind an einem Immobilienkauf in Spanien bzw. Mallorca beteiligt? Ich kann Sie beruhigen – der Unterschied zwischen Spanien und Deutschland ist dabei nicht so groß. Beim Ablauf der Kaufabwicklung werden üblicherweise die gleichen Parteien wie auch in Deutschland hinzugezogen. Dazu eine Veranschaulichung in der nachfolgenden Grafik:
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Als langjährige Experten für Mallorca Immobilien stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite bei Ihrem Immobilienkauf auf Mallorca.
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